Kommt es zu einem Riss in der Windschutzscheibe, ist die Versicherung, die in diesem Fall zuständig ist, Ihre Kaskoversicherung. Kommt es zu einem Austausch, wird der von Ihnen mit der Versicherung vereinbarte Selbstbehalt fällig, ohne, dass sich Ihre Versicherungsprämie erhöht.
Bei den meisten Anbietern sind Glasschäden automatisch im Versicherungsumfang inbegriffen, bei einigen benötigen Sie einen zusätzlichen Tarifbaustein. Ist eine Reparatur der Windschutzscheibe möglich, verzichten die meisten Versicherungen auf die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Carglass® ist Partner vieler Versicherungsunternehmen, sodass Sie den Schaden an uns abtreten können und wir die Reparaturkosten – bis auf den eventuellen Selbstbehalt – direkt mit Ihrer Versicherung abrechnen.
Ihre Windschutzscheibe muss getauscht werden, wenn ein Steinschlag größer als eine 2€-Münze ist, mehr als 3 Steinschläge vorhanden sind oder sich bereits ein Riss gebildet hat.
Beim Scheibentausch verbauen wir nur Scheiben in Originalqualität, von den selben Produzenten, die auch die PKW-Hersteller beliefern.