Um den Schaden an der Scheibe bei einer Scheibenreparatur oder einem Scheibenaustausch nach einem Steinschlag korrekt abrechnen und die Selbstbeteiligung ermitteln zu können, benötigen wir Ihre Versicherungsunterlagen. Nur so können wir direkt mit Ihrer Versicherung abrechnen.
Speziell im Notfall kommt es jedoch vor, dass Sie die Vertragsdaten nicht zur Hand haben. Auch dann finden unsere erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Sie eine schnelle Lösung. Gern fragen wir zudem bei der Auftragserteilung für Sie bei Ihrer Versicherung ab, wie hoch Ihre Selbstbeteiligung ausfallen wird – für den Fall, dass Sie diesbezüglich unsicher sind.
Für die Kommunikation mit dem Versicherungsunternehmen nutzen unsere Service-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter folgende Daten:
Ihre Windschutzscheibe muss getauscht werden, wenn ein Steinschlag größer als eine 2€-Münze ist, mehr als 3 Steinschläge vorhanden sind oder sich bereits ein Riss gebildet hat.
Beim Scheibentausch verbauen wir nur Scheiben in Originalqualität, von den selben Produzenten, die auch die PKW-Hersteller beliefern.