Machen Sie sich keine Sorgen bezüglich der KFZ-Gewährleistung für Ihr Fahrzeug: Ein Neueinbau oder eine Steinschlagreparatur haben keine Auswirkungen auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Diese bleiben gegenüber Ihrem Autohändler erhalten. Gleiches gilt ebenfalls für die Fahrzeug-Garantie, die Ihnen der Hersteller beim Kauf eines Neuwagens gegeben hat.
Einschränkende Garantiebedingungen sind unzulässig.
Innerhalb der Garantiezeit oder gesetzlichen Gewährleistungsfrist müssen Herstellungsfehler auf Kosten des Herstellers beseitigt werden. Dies gilt auch, wenn zuvor ein Scheibentausch oder eine Scheibenreparatur bei Carglass® durchgeführt wurde. Garantieleistungen dürfen nicht von der Wartung durch eine Vertragswerkstatt abhängen. Derartige Klauseln sind rechtlich unzulässig. Darauf verweist die EU-Kommission.
Natürlich trägt der Fahrzeughersteller keine Verantwortung, wenn ein Defekt nicht durch Produktionsfehler, sondern durch normalen Verschleiß oder Fehler Dritter entstanden ist.
Ihre Windschutzscheibe muss getauscht werden, wenn ein Steinschlag größer als eine 2€-Münze ist, mehr als 3 Steinschläge vorhanden sind oder sich bereits ein Riss gebildet hat.
Beim Scheibentausch verbauen wir nur Scheiben in Originalqualität, von den selben Produzenten, die auch die PKW-Hersteller beliefern.